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Neuigkeiten und Informationen!

Kauf & Verkauf

Immo-Check für Laien

Ein paar Tipps, die helfen...

Lage

Wohnwert

Wie sich eine Wohnlage und damit ihr Wert verändert, lässt sich selbst für Experten nicht absolut sicher voraussagen.

Achtung: eine unverbaute Südlage ist keine "unverbaubare", dann müsste der Blick schon über ein Naturschutzgebiet schweifen. Das Leben ist auch für Wohneigentümer oft nicht berechenbar, auch wenn für sie vieles sicherer ist und sie solche Dinge nicht fürchten müssen: die Eigenbedarfskündigung des Vermieters oder eine Preisexplosion bei den Mieten.

Doch selbst nach vielen Jahrzehnten auf der Südterrasse mit Blick in die Natur kann einem plötzlich ein Bauvorhaben eines Gewerbe- oder Landwirtschaftsbetriebs nicht nur die Sicht, sondern auch noch den bisherigen Duft im Garten von Lavendel, Oleander und Jasmin verderben. In Einzelfällen kann ein Einspruch bei der Genehmigungsbehörde erfolgreich sein, besonders wenn der störende neue Nachbar Lärm zu verursachen droht. Denn der Lärmschutz hat in den Umweltämtern inzwischen einen hohen Stellenwert. Die Großraumdisco mit Betrieb bis vier Uhr früh müssen Eigentümer in Reihenhaussiedlungen also nicht fürchten. Wohl aber gibt es einige Szenarien, die sich auf die Werthaltigkeit einer Immobilienanlage äußerst negativ auswirken können.

Einkaufscenter oder Park & Ride!

Noch am wenigsten beeinträchtigt wird der Wohnwert von Einkaufscentern. Klar geht es hier tagsüber ein wenig lauter zu, aber des Abends kehrt dann doch wieder Ruhe ein. Vielleicht schätzt man ja auch die Nähe. Auch um einen Park+Ride-Platz vor der Terrasse muss man sich als Berufstätiger weniger sorgen: Wenn hier Betrieb ist, ist man ja selbst unterwegs und am Wochenende stört niemand das Frühstück im Freien.

Gewerbe aller Art!

Problematischer sind das schon Gewerbebetriebe einzustufen. Droht ein solches Planungsvorhaben, sollte man sich die Nutzung vor dem Erwerb genauer anschauen. Großbäckereien etwa beginnen den Lieferbetrieb sehr früh am Morgen - nach dem Empfinden von Büromenschen mitten in der Nacht. Und Lieferfahrzeuge sind nun mal lauter als PKWs. Der Verkehr ist überhaupt ein wichtiger Lagefaktor: zum einen sollte die Autobahn oder Ausfallstraße nah sein, aber hören sollte man sie nicht.
Tipp: Der Wind kommt meist aus Westen und transportiert Schall je nach Gelände über mehrere Kilometer.

Hier ist man sicher!

Sicher ist natürlich nur, dass nichts sicher ist; doch in bestimmten Lagen ist eine Verschlechterung durch unerwünschte Projekte wenig zu befürchten. Auf dem Land zum Beispiel an der Grenze zu einem ausgewiesenen Hochwassergebiet. Hier regiert der Baustopp. Auch denkmalgeschützte Ensembles in der Nachbarschaft bieten Schutz vor Überraschungen. Genauso wie reine Wohngebiete, die im Bebauungsplan als solche gekennzeichnet sind.

Vorsicht in der Gartenstadt:

Kommt es nach Jahrzehnten zur Nachverdichtung, geht meist eine Parkplatznot mit einher, was den Wohnwert nicht gerade steigert.

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Anlageobjekte - Stabiler als Aktien

Die Bedingungen auf dem deutschen Immobilienmarkt sind günstig. ...

Kapitalanlage

Wertzuwachs

Allerdings ist zu beachten, dass sich nicht alle Immobilien gleich gut als Anlageobjekt eignen. Deshalb ist es wichtig, das gewünschte Objekt im Vorfeld genau unter die Lupe zu nehmen.

Die moderate Preisentwicklung der letzten Jahre und Monate zeigt, dass der Markt stabil ist. Wichtig ist, einen Standort zu finden, der für die Zukunft einen Wertzuwachs verspricht. Ein Blick auf die Entwicklung der letzten Jahre zeigt, dass sich Immobilien in wirtschaftsstarken Zentren auch bei Börsenturbulenzen in der Regel ordentlich behaupten konnten. In wirtschaftsschwachen Regionen sieht die Situation dagegen anders aus.

Vorteil beim Kauf einer nicht selbst genutzten Immobilie ist, dass man weitestgehend ortsunabhängig agieren kann, diesen Vorteil sollten Anleger nutzen. Städte-Rankings, wie z.B. das des Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln, die Chancen sowie Risiken verschiedener Standorte darstellen und bewerten, können eine gute Entscheidungshilfe sein.

Standort

Ist der richtige Standort gefunden, sollte sich der Kaufinteressent einen kompetenten Fachmann suchen. Nur zu schnell lässt man sich vom Schein einer schönen "Fassade" blenden und übersieht dabei kleine oder auch größere "Schönheitsfehler", die später teuer werden und die Rendite empfindlich schmälern können. Bei Investitionsobjekten sollten Käufer daher grundsätzlich einen Experten zu Rate ziehen. Die Wertentwicklung einer Immobilie hängt wie eh und je entscheidend von ihrer Lage ab. Der Standort ist nach wie vor ein Hauptargument für potenzielle Käufer und Mieter.

Immobilienverband Deutschland e.V.

IVD

Genau wie die Wahl einer Immobilie sollte die Auswahl des passenden Maklerunternehmens genau erfolgen.

Hierbei sind u.a. Mitgliedschaften in einem Maklerverbund wie z.B. dem IVD (Immobilienverband Deutschland e.V.)

Immobilienbörse Baden Württemberg e.V.

IBW

oder der IBW (Immobilienbörse Baden Württemberg e.V.) eine wichtige Voraussetzung.

Durch den Zusammenschluss renommierter Immobilien-Unternehmen können dem Kunden entscheidende Vorteile zugesichert werden; und das zu den marktüblichen Provisionssätzen ganz ohne Zusatzkosten.

Süddeutsche Immobilienbörse e.V.

SIB

Ebenso wie die IBW arbeitet die bereits 1968 gegründete SIB (Süddeutsche Immobilienbörse e.V.).

Bei Interesse an einer Immobilie kann Ihnen der SIB-Makler Ihres Vertrauens alle in der internen Datenbank befindlichen Objekte verbindlich anbieten. Dadurch steigen die Chancen eine optimal passende Immobilie zu finden um ein Vielfaches.

Vor Ort

Gerade wer als Interessent nicht ständig selbst vor Ort sein kann, benötigt einen kompetenten und vor allem immer erreichbaren Ansprechpartner. Der Kunde hat somit an seinem Heimatort eine direkte Anlaufstelle bei allen wichtigen Fragen und wird, durch die Zusammenarbeit mit den Kollegen und Fachleuten am gewünschten Immobilien-Standort, optimal betreut.

Achten Sie von daher auf die Börsen-Logos, somit wissen Sie sicher einen zertifizierten Immobilien-Fachmann vor sich zu haben. Falls Sie dennoch Zweifel haben hilft unsere Checkliste. Jeder seriöse Fachmann wird Ihnen die Fragen gerne beantworten und Ihnen somit bei Ihrer Wahl behilflich sein. (Checkliste)

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Wohntrends:

Barrierefrei und in zentraler Lage...

Altersgerecht

Wer heute baut, sollte dabei schon an morgen denken. Seniorengerechtes Bauen lohnt sich sowohl bei einem privat genutzten Eigenheim als auch bei einer Anlageimmobilie. Worauf solllte man achten?

barrierefreies Wohnen.

Das A und O - Barrierefreiheit!

Die Wohnung muss ohne Treppen zu erreichen und der Übergang von einem Zimmer ins andere ohne Schwellen möglich sein. Bei mehrstöckigen Häusern sollten die Treppenhäuser in jedem Fall so angelegt werden, dass spätere der Einbau eines Treppenliftes ohne Probleme möglich ist.

Wer in jungen Jahren in ein verwinkeltes Reihenhäuschen mit mehreren Etagen zieht, wird dort kaum seinen Lebensabend genießen können. Außerdem ist es empfehlenswert, das Bad möglichst großzügig zu planen, damit es im Bedarfsfall auch genug Platz für eine Gehhilfe oder einen Rollstuhl bietet. Eine ebenerdige Dusche (ohne Duschwanne) macht bereits Sinn & Spaß wenn man noch keine Probleme mit dem Ein- oder Aussteigen aus der Badewanne hat.

Umfeld

Über die Architektur hinaus, kommt auch dem Wohnumfeld entscheidende Bedeutung zu. Viele suchen gezielt ein Haus auf dem Land, ohne daran zu denken, was passiert, wenn sie eines Tages nicht mehr mobil sind. Einkaufsmöglichkeiten sollten gut zu erreichen sein und auch der monatliche Friseurbesuch sollte kein Problem darstellen. Ebenso wichtig sind Ärzte und Apotheken. Für ältere Menschen bietet die Stadt daher in der Regel ein besseres Umfeld als der ländliche Raum. Eigentümer von Mietwohnkomplexen sollten über zusätzliche Serviceleistungen wie Haushaltshilfen, Hausnotruf, Begleitservice oder Betreuungsdienste für Pflegebedürftige nachdenken.

Erste Wohnungsunternehmen haben bereits gute Erfahrungen mit solchen Zusatzdienstleistungen gemacht. In Zukunft dürfte ihre Bedeutung erheblich steigen und sich zum echten Wettbewerbsvorteil entwickeln. Ein grundsätzliches Problem ist die „Angst“ sich mit dem eigenen Altwerden auseinanderzusetzen. Sie haben keine Vorstellung davon, wie ein Eigenheim aussehen muss, in dem man auch im hohen Alter noch angemessen leben kann. Dieses fehlende Bewusstsein steht im absoluten Gegensatz zu dem allseits verbreiteten Wunsch, in den eigenen vier Wänden alt zu werden. Am Ende bleiben dann oft nur Notlösungen wie die Unterbringung bei Verwandten oder in einem Altenheim, die man mit besserer Planung hätte verhindern können.

Eine seniorengerechte Bauweise ist jedoch nicht nur privaten Häuslebauern zu empfehlen. Angesichts der fortschreitenden Überalterung der Gesellschaft tut auch jeder Bauherr, der Immobilien zur Vermietung oder zum Verkauf errichtet, gut daran, bei der Planung an die ältere Generation zu denken. Laut Statistischem Bundesamt wird sich die Zahl der über 80-Jährigen bis 2050 von heute nicht ganz vier auf dann zehn Millionen erhöhen, während die Zahl der Kinder weiter abnimmt. Auf diese vorhersehbare Verschiebung der Altersstruktur müssen sich Immobilieneigentümer frühzeitig einstellen, um längere Leerstände ihrer Wohnungen zu vermeiden.

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Immobilienverkauf: Der erste Eindruck zählt

Die ersten 15 Sek. bringen bis zu 15% ...

Wohlfühl-Flair

Das Gefühl entscheidet!

Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance. Das gilt nicht nur für Bewerber im Vorstellungsgespräch, sondern auch für Immobilien.

Die praktische Erfahrung zeigt, dass die ersten 15 Sekunden entscheidend sind um potentiellen Käufern einen positiven Eindruck vom Objekt zu vermitteln.

Oftmals führen Besichtigungstouren jedoch durch komplett leere Räume – oder durch das Umzugschaos des Vormieters. Ein Problem, denn im schlechtem Licht präsentiert, wird sogar die Traumimmobilie zum Ladenhüter.

Home-Staging

Hinter diesem Begriff verbirgt sich die fachmännische optische Aufwertung einer Immobilie für den Verkauf. Herübergeschwappt ist dieser neue Trend aus, wie sollte es anders sein, den USA. Hier gehört das „Staging", benannt nach dem englischen Begriff „stage" - die Bühne, längst zum Alltag.
Ziel ist es Häuser und Wohnungen im optimalen Glanz erstrahlen lassen. Die meisten Kunden haben leider Schwierigkeiten, sich vorzustellen, wie ein Zimmer aussieht, wenn es dem Wohnraum entsprechend eingerichtet ist. Deswegen setzen wir eine Wohnung oder ein Haus optimal in Szene bevor der erste Interessent vor der Tür steht. Dafür sind oftmals nur kleine Veränderungen nötig, die nicht teuer sein müssen: Deko-Schals, kleine Möbelgarnituren, große Topfpflanzen und Bilder. Der Effekt dabei ist riesig. Ziel der Verschönerungen ist es, einen guten ersten Eindruck zu vermitteln und eine Atmosphäre zu schaffen, in der man sich von Anfang an wohlfühlt.

Eine optimal vorbereitete Wohnung hilft aber nicht nur dem Käufer sich zu entscheiden, die Erfahrunge zeigt, dass sich eine attraktive Innengestaltung vor allem für den Verkäufer auszeichnet. Professionell gestaltete Immobilien werden nicht nur wesentlich schneller, sondern im Schnitt mit einer Wertsteigerung von bis zu 15% verkauft.

Das Ziel von BM-Immobilien ist, weg vom allgemeinen Makler-Image hin zur Akzeptanz des Immobilienmaklers als professionellen Dienstleisters. Sollten Sie also an einer optischen Aufwertung Ihrer Immobilie oder einer anderen Leistung von BM Immobilien Interesse haben, freuen wir uns über Ihre Nachricht!

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Vermietung: Energiesparinvestitionen lohnen sich!

Spürbar steigende Nebenkosten-Sensibilität bei Mietinteressenten...

NK

Nebenkosten

Wer als Vermieter glaubt, die Nebenkosten gingen ihn nichts an, der irrt!

Der von der Bundesregierung vorgelegte Wohngeld- und Mietenbericht 2006 belegt, dass die Energiekosten seit 2002 um mehr als 30 Prozent gestiegen sind.

Mietinteressenten reagieren immer sensibler auf dieses Thema. Deswegen ist es besonders wichtig, jetzt zu reagieren, um auch langfristig noch auf dem Wohnungsmarkt bestehen zu können.

Modernisierung

Investitionen in Energiesparmaßnahmen lohnen sich nicht nur für den Mieter, sondern auch für den Vermieter, denn sie erhalten den Wert des Eigentums. Ein weiteres Argument für eine energieeffiziente Modernisierung ist die Energiesparverordnung der Bundesregierung. Anfang 2008 wurde der Energiepass eingeführt, der Mietern und Käufern einen klaren Überblick über die zu erwartenden Heiz- und Warmwasserkosten gibt.

Der alle 4 Jahre von der Bundesregierung vorgelegte Wohngeld- und Mietenbericht (2006) belegt einen Preisanstieg bei Heizung und Warmwasser von mehr als 30% seit dem Jahr 2002. Von etwa 0,81 Euro auf 1,07 Euro je Quadratmeter und Monat sind die Betriebskosten bis 2006 gestiegen. Die Kaltmieten haben sich laut dem Bericht jedoch moderat entwickelt und sind deutlich langsamer gestiegen als die allgemeinen Lebenshaltungskosten.

Eigentümer von älteren Immobilien sollten die entsprechenden Werte ihres Hauses verbessern, zum Beispiel durch Sanierung der Heizungsanlage oder Verstärkung der Außenwanddämmung. Über das CO2-Gebäudesanierungsprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellt der Bund für solche Sanierungsmaßnahmen zinsgünstige Kredite zur Verfügung.

CO2-Gebäudesanierungsprogramm

Wer diese für sein eigenes Wohnhaus in Anspruch nimmt, profitiert gleich doppelt: Er steigert den Wert seiner Immobilie - und spart Heizkosten.

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Marketingmaßnahme für schwierige Absatzmärkte:

Tag der offenen Tür oder das Bieterverfahren...

Bieterverfahren

Welche Objekte sind geeignet?

Grundsätzlich sind alle Objektarten für das Verfahren geeignet: Kauf- und Mietobjekte, Wohn- und Gewerbeimmobilien, Neubau- und Bestandsimmobilien.

In der Praxis findet das Verfahren überwiegend bei Wohnimmobilien zum Kauf Anwendung. Dies gilt insbesondere für Objekte, die Sammelbesichtigungstermine erlauben. Von daher fallen projektierte Bauträgerobjekte aus dem Anforderungsraster. Vorstellbar ist das Bieterverfahren z.B. auch zur Vermarktung kleinerer Einzelhandelsflächen.

Aufklärung und Beratung

Hat sich gezeigt, dass die Vermarktung auf dem herkömmlichen Weg länger dauert als vom Auftraggeber erhofft, kann der Makler das Bieterverfahren vorschlagen. Dabei gilt es, alle Bedenken des Auftraggebers auszuräumen. Die Angst, dass die Vermarktbarkeit des Objektes nach einem fehlgeschlagenen Bieterverfahren weiter abnimmt ist oft groß. Die Praxis zeigt jedoch meistens, dass diese Angst unbegründet ist.

Auch bei den potenziellen Bietern ist der Beratungsbedarf sehr hoch. Den Interessenten wird die Chance auf ein echtes Schnäppchen in Aussicht gestellt, ähnlich wie bei einer Zwangsversteigerung. Doch die Unterschiede zur Zwangsversteigerung hinsichtlich der Verbindlichkeit des Gebotes müssen unmissverständlich klar gemacht werden. Wichtig ist die Abgrenzung zu Zwangsversteigerungen auch in qualitativer Hinsicht, da es sich bei im Bieterverfahren angebotenen Immobilien in der Regel nicht um "Schrottimmobilien" handelt.

Die Interessenten sind bei der Abgabe eines Gebotes viel stärker gefordert als bei einem Exposeangebot mit expliziter Preisangabe, da sie sich selbst intensiv mit dem subjektiven und objektiven Wert der Immobilie beschäftigen müssen. Es empfiehlt sich den Interessenten den Mindestpreis des Objektes mitzuteilen. Zum einen, damit sie bei der Ermittlung ihrer persönlichen Zahlungsbereitschaft eine Orientierung haben, zum anderen, um Bieter abzuhalten, die lediglich auf Schnäppchenjagd sind oder nur ein hübsches Haus anschauen wollen.

Wichtig ist auch der Hinweis für die Interessenten, dass sie sich erst am Bieterverfahren beteiligen sollten, wenn sie über eine gesicherte Bankfinanzierung verfügen.

Rechtliche Aspekte

Der Makler/Verkäufer muss bereits in der Werbung bei dem Objekt deutlich machen, dass es sich bei dem in einer Anzeige genannten Preis lediglich um einen "Einstiegs-Preis" und nicht um den Verkaufspreis handelt. Dies ergibt sich aus der Preisangabenverordnung. Dem wird zum Beispiel durch den Hinweis "Gegen Gebot" oder "Bieterverfahren" genüge getan. Ferner muss der Bieter darüber informiert werden, dass er mit Abgabe des Höchstgebotes nicht automatisch das Recht zum Kauf erwirbt. Der Eigentümer muss in jedem Fall seine Zustimmung erteilen.

Chancen und Risiken

Das Bieterverfahren stellt die Chance einer innovativen Vermarktungsform dar. Im Erfolgsfall kann die Vermarktungsdauer deutlich verkürzt werden, da das Bieterverfahren in der Regel nur einen Durchlauf von circa zwei Monaten Dauer benötigt. Es ist jedoch nicht Sinn und Zweck damit überteuerte Immobilien abzusetzen. Wichtig ist, die Preisfindung bereits vor Vermarktungsbeginn. Die Erstellung einer genauen Wertermittlung ist somit unerlässlich und bietet dem Eigentümer einen Überblick über den aktuellen Marktwert seiner Immobilie und dem vergleichbarer Objekte.

AIZ 05/2005

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BGH zu missglückten Immobilienanlagen:

Rückabwicklung grundsätzlich möglich!...

BGH

Immobilienanlagen

Immobilienanleger, die mit falschen Versprechungen zur Beteiligung an Immobilienanlagen überredet worden sind, die sich nachher nicht rechnen, haben jetzt Gelegenheit, unter bestimmten Voraussetzungen auch aus ihren Kreditverträgen herauszukommen.

Ging eine kreditfinanzierte Immobilienanlage, z.B. wegen falscher Mietberechnungen, falscher Annahmen über die Vermietbarkeit oder nicht einlösbarer Mietgarantien schief, blieben die Anleger bisher in aller Regel auf ihren Kreditverträgen sitzen und mussten, auch wenn aus den Immobilien keinerlei Erlös mehr floss, für Zins und Tilgung gegenüber der finanzierenden Bank aufkommen. Rückgriffe auf Veräußerer oder Betreiber waren meistens mangels Masse nicht möglich.

"Verbundenes Geschäft"

Die Situation der Anleger könnte sich in Zukunft verbessern, sofern es sich beim Immobilienkauf und Kreditvertrag um ein verbundenes Geschäft im Sinne des Verbraucherkreditgesetzes handelt. Dann nämlich kann auch der Kredit rückabgewickelt werden. Die Anleger müssen so gestellt werden, als ob sie weder den Kaufvertrag noch den Kreditvertrag jemals abgeschlossen hätten. Das heißt, ist ein Anleger z.B. von einer Fondsgesellschaft über die Ertragsaussichten falsch informiert worden, kann er unter den genannten Voraussetzungen auch das Darlehen wieder rückgängig machen und sich damit von seinen Verpflichtungen gegenüber dem Kreditinstitut befreien.

Ein verbundenes Geschäft ist immer dann gegeben, wenn der Anlagevermittler auch den Bankkredit vermittelt hat. In solchen Fällen muss sich die Bank eine unvollständige oder unrichtige Aufklärung durch den Vermittler zurechnen lassen. Auch wenn der Kauf als sogenanntes "Haustürgeschäft" erfolgt ist und ein Vertrag in der Wohnung des Anlegers geschlossen oder angebahnt worden ist, ergibt sich jetzt eine Widerrufsmöglichkeit. Und zwar immer dann, wenn der Anleger nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist. Liegt eine solche Belehrung nicht vor, wird der Widerruf zeitlich unbefristet möglich, also auch dann, wenn sich erst Jahre später herausstellt, dass der erworbene Fondsanteil niemals die Erträge abwirft, die notwendig sind, um die Kreditfinanzierung abzudecken.

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IVD-Checkliste:

Zehn Merkmale seriöser Makler...

Makler

Berufsbild

Das Berufsbild des Immobilienmaklers ist sehr komplex geworden. Schon längst beschränken sich Makler nicht mehr ausschließlich auf das einfache Nachweisen von Immobilien. Sie begutachten Grundstücke und Gebäude, erstellen Marktanalysen, prüfen Objektunterlagen, analysieren bestehende Mietverträge, geben wertvolle Hinweise zum Kaufvertragsrecht und helfen, die passende Finanzierung zu finden.

Anforderung

Dennoch gibt es für das Berufsbild des Immobilienmaklers in Deutschland nach wie vor nur geringe gesetzliche Voraussetzungen, die Bezeichnung „Makler“ ist nicht geschützt. Das macht es für den Laien oft schwer, seriöse, gut qualifizierte Dienstleister von „schwarzen Schafen“ zu unterscheiden.

Was zeichnet professionelle Immobilienmakler aus?

In Zeiten niedriger Zinsen denken viele Interessenten über den Kauf einer Immobilie nach. Ob als Investitionsobjekt oder zur Eigennutzung, der Kauf einer Immobilie geht mit hohen finanziellen Transaktionen einher. „Mit dem richtigen Immobilienmakler sichern sich Käufer wie auch Verkäufer eine umfassende Beratung, die auch die finanziellen Interessen des Verbrauchers schützt“, sagt Jürgen Michael Schick, Vizepräsident des Immobilienverbands IVD.

Gute Immobilienmakler müssen heute mehr bieten als nur das Einstellen der Immobiliendaten in ein Exposé oder das Internet. Haben sich Käufer und Verkäufer gefunden, kann ein Immobilienmakler weitere wertvolle Hinweise zum Kaufvertragsrecht und der Suche nach einer passenden Finanzierung geben.

Der Immobilienverband IVD hat 10 Merkmale zusammengestellt, die dabei helfen, einen kompetenten Makler zu erkennen. (Pdf Dokument zum Download)

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10.Merkmale!

Worauf sollten Sie achten?

1. Marktkenntnis: Professionelle Immobilienmakler kennen den Markt vor Ort. Sie informieren über Preise, Mieten und Marktentwicklungen und stehen bereits im Vorfeld mit Sachkenntnis bei der Bewertung der Immobilie zur Verfügung.

Sie kennen Angebot und Nachfrage des jeweiligen Immobiliensegments und betreuen Käufer und Verkäufer mit transparenten Informationen rund um das Grundstücksgeschäft. Außerdem besorgen professionelle Makler alle für den Verkauf relevanten Dokumente.

2. Referenzen: Für das Berufsbild des Immobilienmaklers gibt es in Deutschland nach wie vor nur geringe gesetzliche Voraussetzungen, die Bezeichnung „Makler“ ist nicht geschützt. Kompetente Makler verfügen über eine umfassende Ausbildung und über mehrjährige praktische Erfahrung.

Der Kunde sollte also keine Scheu davor haben, den Makler nach seiner Aus- und Weiterbildung zu fragen. Seriöse Makler geben darüber bereitwillig Auskunft. Ein wichtiges Qualitätsmerkmal sind beispielsweise Berufsabschlüsse zum Immobilienkaufmann/Immobilienkauffrau, Betriebswirt Grundstücks- und Wohnungswesen oder Kaufmann/Kauffrau der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft. Der IVD verpflichtet seine Mitglieder, regelmäßig Schulungen und Seminare zu besuchen, um auf dem aktuellen Wissensstand rund um die Immobilie zu sein. Jedes Verbandsmitglied muss eine umfassende Aufnahmeprüfung bestehen, in der das notwendige immobilienwirtschaftliche Wissen überprüft wird.

3. Beratung ohne Zeitdruck: Ein seriöser Makler ist bereit, sich für das Anliegen seiner Kunden Zeit zu nehmen. Er wird niemals auf einen Vertragsabschluss unter Zeitdruck hinarbeiten, sondern dem Kunden eine ausführliche Prüfung des Angebots gestatten. Ein Alarmsignal für Kunden sind Behauptungen des Maklers, der richtige Käufer oder Verkäufer sei schon in der Kartei und der erfolgreiche Verkauf nur noch eine Formsache.

Gegen die Einbeziehung externer Hilfe, beispielsweise eines Sachverständigen oder Rechtsanwalts, wird ein seriöser Makler nichts einwenden. Zudem wird er niemals eine Immobilie ohne Besichtigungstermin vermitteln.

4. Realistische Beratung: Eine Immobilie ist einmalig und deshalb ist es nicht einfach, ihren Wert festzulegen. Neben der Lage fließen bei der Wertermittlung der Gebäudezustand, das Baujahr und eventuelle Sanierungsstaus ein. Versierte Makler kennen den marktgerechten Preis für eine Immobilie und können ihn auch begründen.

Sie warnen Kunden davor, ihre Immobilie zu teuer/zu günstig anzubieten. Denn wenn Kunden ihre Immobilie zu einem unrealistisch Preis inserieren, wird diese schnell zu einem Ladenhüter. Um die Immobilie später überhaupt noch verkaufen zu können, muss dann der Preis oft noch deutlich unter den gesenkt werden, der zu Anfang realistischerweise hätte gefordert werden können.

5. Kundenpflege: Ein professioneller Makler behandelt seinen Kunden auch nach dem erfolgreichen Abschluss des Kauf- oder Mietvertrages als Kunden und verschwindet nach der Zahlung der Provision nicht sofort von der Bildfläche.

Vielmehr wird er dem Kunden auch nach Vertragsende noch mit Rat und Tat zur Seite stehen.

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6. Haftpflicht: Der Makler sollte eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Auch qualifizierte Makler sind nicht vor Fehlern gefeit. Im Ernstfall kann etwas so Simples wie ein übersehener Zahlendreher finanzielle Folgen erheblichen Ausmaßes haben.

Professionelle Makler sichern daher sich und damit ihre Kunden vor möglichen Schäden aufgrund einer Panne, eines Irrtums oder eines Versehens ab. Die im IVD organisierten Makler sind verpflichtet, eine solche Versicherung abzuschließen.

7. Vereinbarungen und Verträge In einem Maklervertrag werden neben den Dienstleistungen auch die Vertragslaufzeit, gegebenenfalls die Provisionshöhe bei einer erfolgreichen Vermittlung sowie die Auflösungsmodalitäten fixiert.

Der IVD weist darauf hin, dass die Provision ein erfolgsabhängiges Honorar ist, das nur am Ende einer erfolgreichen Vermittlung der Immobilie an den Immobilienmakler gezahlt wird. Achtung: Auf keinen Fall wird ein seriöser Makler Vorauszahlungen verlangen!!

Anmerkung von BM-Immobilien:

Das Motto von BM Immobilien heißt "Wir machen Service" denn Kundenzufriedenheit ist das wichtigste Merkmal eines guten Maklers. Kundenbindung bedeutet für uns keine langfristige Verträge. Auch für eine automatische Verlängerung des Vertrages sind keine übermäßig langen Zeiträume vorgesehen (Verlängerung jeweils um 4 Wochen).

8. Problembewusste Beratung: Ein seriöser Immobilienmakler ist ein Berater, der niemandem vorgaukelt, ein Kauf- oder Verkaufswunsch sei schnell und einfach zu erfüllen. Er wird alle Einwände des Kunden ernst nehmen! und genauestens prüfen, wo eventuell Probleme bestehen oder auftauchen könnten darüber hinaus wird er bei deren Lösung helfen. So verbergen sich beispielsweise bei Eigentumswohnungen in Teilungserklärungen oder Sondernutzungsrechten mitunter komplizierte Sachverhalte.

9. Planvolle Vorgehensweise: Wer eine Immobilie verkaufen oder kaufen will, sollte sich genau beschreiben lassen, wie der Makler vorzugehen gedenkt und welche Aktivitäten er im Detail plant. Ein guter Makler ist in der Lage, ein genaues Bild der Marktlage zu geben. Er wird seine Aufgabe, die in Frage kommenden Zeiträume für die Abwicklung aller Formalitäten und den voraussichtlichen Aufwand klar benennen.

Professionelle Makler legen ihr Leistungsspektrum dar und informieren über ihren Aufwand und das Honorar. Sie erbringen eine Beratungsleistung und informieren Verkäufer regelmäßig über die Maßnahmen, die zur Vermarktung ihrer Immobilie realisiert werden. Darunter fallen beispielsweise die Zahl der verschickten Exposés und die durchgeführten Besichtigungstermine sowie verschiedene Marketingaktivitäten.

10. Mitgliedschaft im Fachverband: Ein wichtiger Qualitätsnachweis für Makler ist die Mitgliedschaft in einem Berufsverband wie dem Immobilienverband IVD, der SIB oder auch sonstigen Maklerverbänden mit dem Ziel des Gemeinschaftsgeschäftes. Der Kunde profitiert von der Kooperation des Maklers mit anderen Fachleuten. Zudem hat ein Verbands-Makler Zugriff auf die Objektdatenbank aller Mitglieder und kann somit dem Kunden eine große Auswahl an Immobilien zur Verfügung stellen.

(Pdf Dokument zum Download)

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Miete & Vermietung

Mieten immer irrer!

Studie: Münchner Wohnungen 71% teurer als der Bundesdurchschnitt!

Teures München:

Selbst in den Hochhaussiedlungen von Neuperlach sind die Mieten höher als in vielen anderen Städten der Republik. Dass die Mieten der Stadt die teuersten der Republik sind (mal abgesehen vom Landkreis Starnberg), weiß mittlerweile jeder. Dass die Preise sich aber immer weiter von der Normalität entfernen, das wird von Jahr zu Jahr schlimmer!

Jetzt zeigt der Vergleich: Die Münchner Mieten liegen 71% über dem Schnitt! Oder in Euro: 9,99 Euro macht der Quadratmeter kalt an der Isar - 5,84 Euro im Rest der Republik. Das haben die Experten anhand der 500 Mietspiegel der Städte mit mehr als 10 000 Einwohnern ermittelt.

Die Preise klaffen immer weiter auseinander. Während die Raten bundesweit im Schnitt um 0,6% und im Vorjahr um 0,8% stiegen, explodierten sie in München um 6,3%! So stark kletterte der offizielle Mietspiegel der Stadt vom April 2009 im Vergleich zum Vorherigen aus dem Jahr 2007. (Der offizielle Vergleich des Mietspiegels 2011 zu 2009 demnächst hier.)

Der Haus- und Grundbesitzerverein wetterte seinerzeit, dass die 6,3% sogar weit untertrieben seien - in Wahrheit stiegen die Preise um 16%.
So oder so: Die Münchner Mieten bewegen sich in einer anderen Dimension.

Die gleiche Diagnose ergibt sich auch beim Blick ins Umland: Die einzigen Städte mit offiziellem Mietspiegel sind Germering und Dachau - nach regionalen Statistiken nicht gerade die teuersten Pflaster im Umland. Trotzdem landen sie im bundesweiten Vergleich auf den Plätzen zwei und drei - noch vor Metropolen wie Stuttgart, Köln oder gar Berlin! In der Hauptstadt kostet der Quadratmeter knappe 5 Euro. Das Resumé: Die Stadt München und einzelne Umlandgemeinden behaupten unangefochten ihre Spitzenplätze.

Aber das ist noch nicht alles: Die Stadt kann sich sogar selbst übertreffen - nämlich bei den Altbauten. Während die Gebäude aus der Zeit um das Jahr 1900 anderswo vor sich hin verrotten, investieren viele Besitzer an der Isar in eine Sanierung, die sie sich von den Mietern "bezahlen lassen". Nach der Studie kosten Wohnungen in Altbauten aus dem Jahr 1905 rund 10,59 Euro pro Quadratmeter kalt. Das sind 98% mehr als der Schnitt in Deutschland - fast doppelt so viel!

Die Forscher schließen:

Die Münchner Altbauwohnungen sind mit Abstand die teuersten Mietwohnungen Deutschlands.

Artikel TZ München von David Costanzo

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Investitionsumlage:

Was muss der Mieter mittragen?...

Umlage

Energiesparende Maßnahmen

Energiesparende Maßnahmen sind vor allem solche zur Verbesserung der Wärmedämmung, zur Verringerung des Energieverlustes und des Energieverbrauchs der Zentralheizung und der Warmwasserbereitung sowie Zurückgewinnung von Wärme.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht in § 554 vor, dass der Mieter Maßnahmen zur Einsparung von Energie und Wasser dulden muss. Hat der Vermieter solche Maßnahmen durchgeführt, steht ihm nach § 559 BGB das Recht zu, die jährliche Miete um elf Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten zu erhöhen.

Duldung

Die Duldungspflicht des Mieters hängt nicht davon ab, ob die Maßnahmen eine Erhöhung des Wohnwertes oder einen sonstigen Vorteil mit sich bringen. Sie müssen aber wirtschaftlich vernünftig, also nachhaltig sein. Maßstab ist der bisherige Verbrauch, der „wesentlich“ verbessert werden muss. Dies ist in der Regel für eine Einsparung von unter fünf Prozent nicht der Fall. Wo hier genau die Grenze verläuft, ist noch nicht abschließend geklärt.

Die Duldungspflicht des Mieters entfällt, wenn die Maßnahmen für ihn eine unzumutbare Härte bedeuten würden. Ein solcher Härtefall liegt vor, wenn zum Beispiel die zu erwartende Mieterhöhung einen bestimmten Prozentwert bezogen auf sein Nettoeinkommen überschreitet. Einen festen Prozentsatz gibt es nicht. Auch bei der Durchführung der Modernisierungs-maßnahmen ist der Vermieter an Auflagen gebunden. So muss er den Mietern spätestens drei Monate vor Beginn der Arbeiten über deren Art, voraussichtliche Dauer und die zu erwartende Mieterhöhung informieren.

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Den Sommer auf dem Balkon stressfrei genießen:

Was ist erlaubt?...

Balkonien

Balkonien

Heiße Tage und laue Abende – wer die Sonne genießen will und nicht in Urlaub fährt, verbringt im Sommer seine Freizeit bevorzugt auf dem Balkon.

Mieter sollten dabei allerdings stets berücksichtigen, dass sie zwar Balkone und Terrassen genau wie ihre Wohnung nutzen können, allerdings dürfen sie die Interessen des Vermieters oder Nachbarn nicht beeinträchtigen.

Balkonien

"Verschönerung"

Unproblematisch ist es in jedem Fall, einen kleinen Wäscheständer sowie Stühle und Tische aufzustellen. Die Farben der Möbel und die Entscheidung, ob er den Balkon zum Beispiel mit einem Rasenteppich verschönt, sind allein Sache des Mieters. Auch das Rauchen auf dem Balkon darf nicht zum Schutz nichtrauchender Nachbarn verboten werden (Amtsgericht Bonn, Az. 6 C 510/98). Grillen ist grundsätzlich in angemessenen Zeitabständen erlaubt, solange man die Rauchentwicklung unter Kontrolle behält. Am besten geht das mit einem Gas- oder Elektrogrill. Wer allerdings abends lange draußen sitzt, sollte die allgemein geltende Nachtruhe beachten.

Balkonien

Pflanzen

Blumenkästen am Balkon zu befestigen oder Blumentöpfe aufzustellen ist grundsätzlich ebenfalls erlaubt. Voraussetzung ist, dass diese auch bei starkem Wind nicht herabstürzen und Passanten oder Nachbarn nicht gefährden. Bei Blumenkästen, die auf der Außenseite der Brüstung angebracht werden, ist manchmal die Erlaubnis des Vermieters notwendig. Denn vielen Hauseigentümern ist eine einheitliche Fassadengestaltung wichtig, die Blumenkästen müssen also zum Haus passen. Wichtig ist außerdem, dass Nachbarn durch die Balkonbepflanzung nicht gestört oder übermäßig beeinträchtigt werden.

"Störenfried"

Vermieter können verlangen, dass Balkonbepflanzungen derart zurückgeschnitten werden, dass sie nicht mehr wesentlich über die Brüstung hinausragen, wenn dadurch Nachbarn belästigt werden. So hatte das Landgericht Berlin einem Mieter Recht gegeben, den es störte, dass von dem üppig bepflanzten Balkon über ihm häufig Blüten und sonstige Pflanzenbestandteile auf seine Terrasse fielen und daher von seinem Vermieter verlangt hatte, dass dieser Abhilfe schafft. Zu Recht, meinten die Richter (Az. 67 S 127/02).

Für die Reinigung des Balkons ist der Mieter zuständig. Hierzu gehört auch das Säubern des Abflusssiebes. Lediglich bei stärkeren Verschmutzungen, die der Mieter nicht zu verantworten hat, zum Beispiel durch Tauben, muss der Vermieter einschreiten.

Balkonien

Installation

Der Mieter darf außerdem einen unauffälligen Sichtschutz oder ein Rankengitter anbringen. Er muss nur darauf achten, dass das Mauerwerk nicht beschädigt wird. Soll eine größere Markise installiert werden, ein großes Rankgitter, eine fest montierte Wäschestange oder eine Satellitenschüssel, wird die Zustimmung des Vermieters benötigt, da hier in der Regel ein Eingriff in die Bausubstanz notwendig ist.

Sichtschutz

Sonnenschirme müssen stabil befestigt werden, es reicht nicht aus, ihn beispielsweise mit dem Stiel in einen Sandeimer zu stecken. Nicht erlaubt ist auch das Anbringen eines Vorhangs oder einer Markise, die den Balkon nach außen völlig abschließen (Amtsgericht Münster, Az. 48 C 2357/01 bzw. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Az. 2 Z BR 127/01). Dagegen ist beispielsweise ein Sichtschutz, der höchstens bis in Höhe des Handlaufs reicht und die Außenfassade des Gebäudes nicht optisch verunstaltet, erlaubt (Amtsgericht Köln, Az. 212 C 124/98).

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