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Die Firma BM Immobilien, widmet sich der Erfüllung von Makleraufträgen mit größtmöglicher Sorgfalt und objektiver Wahrnehmung der Interessen der Auftraggeber im Rahmen der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze und Gebräuche sowie unter Einhaltung der Standesregeln des Berufstandes. Das Verwenden unserer Angebote oder die Inanspruchnahme bzw. Duldung unserer Dienstleistung hat den Abschluss eines Maklervertrages zur Folge, für den die nachfolgenden Bedingungen und Provisionssätze gelten. Wir haften nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei.
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Die Firma BM Immobilien, hat die Maklerprovision bereits verdient, wenn durch ihre Nachweistätigkeit ein Vertrag geschlossen wird, Mitursächlichkeit genügt. Die Firma BM Immobilien hat die Maklerprovision auch dann verdient, wenn der Abschluss des Vertrages zu einem späteren Zeitpunkt und oder zu anderen Bedingungen erfolgt. Wenn ein zur Miete angebotenes Objekt gekauft oder geleast oder das nachgewiesene Objekt im Wege der Zwangsversteigerung erworben wird. Der Anspruch der Firma BM Immobilien auf Maklerprovision bleibt auch dann bestehen, wenn der geschlossene Vertrag wirksam angefochten, aufgehoben, nichtig ist, oder eine Partei vom Vertrag zurücktritt, die Wandlung erklärt wird oder der Vertrag ganz oder teilweise nicht durchgeführt wird.
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Die Maklerprovision entspricht den üblichen Sätzen und ist fällig mit Vertragsabschluss und sofort zahlbar. Bei:
a. Kauf und Verkauf von Grundbesitz berechnet von dem erzielten Gesamtkaufpreis, d.h. von allen dem Verkäufer versprochenen Leistungen. Vom Verkäufer und Käufer je 3,0 % bzw. 5,0 % zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer;
b. Vermietung und Verpachtung von nicht dem Wohnzweck dienenden Immobilien und Grundstücken zahlbar vom Mieter oder Pächter:
1. Verträge mit einer Laufzeit bis zu 5 Jahren: 3 Monatsmieten zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer (Mindestgebühr);
2. Verträge über 5 Jahre: 3,0% der auf die Gesamtlaufzeit des Vertrages entfallenden Mietzinsen, maximal jedoch aus der Mietsumme von 10 Jahre, zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer;
3. Vermietrecht und Optionsrecht, unabhängig von der tatsächlich vereinbarten Dauer: 1 Monatsmiete zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer;
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Die Maklerprovision entspricht den üblichen Sätzen und wird mit Abschluss des Vertrages über die von uns vermittelte Vertragsgelegenheit fällig. Diese kann sein: Miet-, Pacht-, Leasing-, Kauf-, Options-, Erbbaurechts-, Rentenvertrag, Zuschlag bei Zwangsversteigerung oder sonstiges.
Die Provision ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserteilung.
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Ist ein von der Firma BM Immobilien angebotenes Objekt bereits bekannt, so ist dies innerhalb von 5 Werktagen nach Absendung des Angebots per Mail/Fax oder Post bzw. nach mündlicher oder telefonischer Information über das Angebot schriftlich der Firma BM Immobilien mitzuteilen. Erfolgt die Mitteilung der Vorkenntnis nicht Frist- und formgerecht, dann ist die Berufung auf Vorkenntnis unzulässig. Die anfallende Maklerprovision ist dann auch bei Vorkenntnis an die Firma BM Immobilien zu bezahlen.
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Die Angebote sind nach Auskünften der Auftraggeber erstellt. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr für die Richtigkeit der Angaben. Für die Erreichung der wirtschaftlichen und steuerlichen Ziele kann die Firma BM Immobilien, keinerlei Gewähr übernehmen. Jedes Angebot ist freibleibend und unverbindlich, so dass Schadenersatzansprüche, außer bei vorsätzlichem und grob fahrlässigem Verhalten, gegenüber der Firma BM Immobilien ausgeschlossen sind.
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Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn von einem oder mehreren Angeboten/Offerten der Firma BM Immobilien Gebrauch gemacht wird oder auch bei Erwerb einer Immobilie direkt über den Eigentümer (eigenmächtige Kontaktaufnahme mit dem Eigentümer/Vermieter). Diese AGB treten mit dem Empfang des Angebots/der Offerte - per Post, E-Mail, Fax, Telefon, durch das Internet oder auf andere Art und Weise, in Kraft.
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Das Angebot der Firma BM Immobilien ist nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Bei Weitergabe eines Angebots an Dritte ohne die schriftliche Zustimmung der Firma BM Immobilien haftet der ursprüngliche Empfänger des Angebots für alle Schäden, die der Firma BM Immobilien hierdurch entstehen.
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Wenn durch die Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit der Firma BM Immobilien Mitursächlichkeit genügt, die Verhandlungsparteien direkte Verhandlungen aufnehmen, ist auf uns Bezug zu nehmen und der Firma BM Immobilien der Inhalt der Verhandlungen unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen. Auch für diesen Fall hält sich die Firma BM Immobilien für den Auftraggeber und Interessenten ständig vermittlungsbereit. Nach Vertragsabschluss hat der Auftraggeber und der Empfänger des Angebotes auf Verlangen der Firma BM Immobilien Vertragspartner bekannt zu geben und eine Vertragsabschrift zu überlassen.
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Sollten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Bestimmungen als Ganzes oder in einzelnen Teilen nicht berührt, vielmehr ist diese zu ersetzen, durch eine die ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind München.
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